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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Skate-Instruktor-Berlinliner / Berlin

 

1. Geltungsbereich

Die Kurse, Workshops, Gruppen des Skate-Instruktor-Berlinliner nachfolgend Berlinliner genannt, finden ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Vertragsbedingungen statt. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von Berlinliner bestätigt werden.

 

2. Anmeldung

Unsere Anfrageformulare stellen unverbindliche und freibleibende Antragsformulare dar. Das Angebot erhält der Teilnehmer auf elektronischem Weg via E-Mail, die Bestätigung erfolgt ebenfalls elektronisch. Das Buchungssystem ersetzt damit den Schriftverkehr, sodass sich der Teilnehmer über die elektronische Bestätigung der Teilnahme am besagten Kurs zum angegebenen Termin verbindlich anmeldet. Lediglich Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Berlinliner. Durch die Anmeldung erkennt der Teilnehmer die AGBs von Berlinliner an und verpflichtet sich verbindlich, vorbehaltlich der Annahme durch Berlinliner, am vereinbarten Kurs teilzunehmen und die Kursgebühren zu zahlen. Unbeschadet hiervon ist das unter Ziffer 9 vereinbarte Rücktrittsrecht. Anmeldung Minderjähriger müssen durch den oder die gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden. Die für die Kursbuchung erforderlichen Daten werden nicht an Dritte weitergeben oder zu Werbezwecken missbraucht.

 

3. Hauptpflichten von Berlinliner 

Berlinliner verpflichtet sich durch Bestätigung der Anmeldung des Teilnehmers, vorbehaltlich des oben erwähnten Absagerechtes, den gebuchten Kurs in Theorie und Praxis ordnungsgemäß durchzuführen und den notwendigen Lehrstoff anzubieten. Die erforderliche Grundausrüstung (Skates, Boards und/ oder Schoner) für den praktischen Kurs stellt die Skate-Schule nicht. Der Teilnehmer hat Anspruch auf Teilnahme.

 

4. Hauptpflichten des Teilnehmers

Die Teilnehmer sind zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Schutzausrüstung zu tragen. Zudem ist jeder Teilnehmer verpflichtet, den Anweisungen des Lehrpersonals sofort Folge zu leisten, die Materialien der Skate-Schule pfleglich zu behandeln und am Unterricht derart teilzunehmen, dass den übrigen Teilnehmern eine ungestörte Teilnahme am Unterricht, ebenso wie ihnen selbst, möglich ist. Im Fall der Zuwiderhandlung ist der Kursleiter berechtigt, Teilnehmer vom weiteren Besuch des Kurses auszuschließen, ohne dass dem Teilnehmer damit Rückzahlungsansprüche zustehen.
 

5. Preise

Unsere Preise sind ohne Abzug zu bezahlen. Kursgebühren müssen spätestens zum Kursbeginn bei uns eingegangen sein. Gehen solche Gebühren nicht rechtzeitig ein, entfällt das Teilnahmerecht am gebuchten Kurs, unbeschadet des Rechts Berlinliner, die Kursgebühren einzufordern. 

 

6. Haftung

Unsere Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Folgeschäden und Schäden Dritter haften wir nur insoweit, als dass dieser Schaden durch die gesetzliche Dritthaftpflichtversicherung gedeckt wird. Betragsmäßig ist unsere Haftung, soweit nicht durch unsere Haftpflichtversicherung eine höhere Deckung gewährt ist, auf das Dreifache der Kursgebühren beschränkt, soweit gesetzlich zugelassen.

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7. Haftungsausschluss

Berlinliner haftet nicht für Unfälle und deren Folgen, wenn sie durch Fahrlässigkeit des Kunden verursacht wurden.

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8. Rücktritts- & Kündigungsrecht#

Der angemeldete Teilnehmer ist berechtigt, bis spätestens 1 Tag vor Kursbeginn (Zugang bei uns entscheidet!), seine Anmeldung zu widerrufen. Für Projektkurse gilt eine Kündigung bis spätestens 28 Tage vor Kursbeginn. In diesem Fall entstehen dem Teilnehmer keinerlei Kosten. Ein späterer Widerruf bzw. eine Nichtteilnahme rechtfertigen die Erhebung von Stornogebühren in Höhe der Kursgebühr zuzüglich Bearbeitungsgebühr. Eine Nichtteilnahme ist uns jedoch in jedem Fall unverzüglich ab Kenntnis der Verhinderung anzuzeigen. Kurse können bei jeder Art von Niederschlag sowie im Falle höherer Gewalt nicht durchgeführt werden. Bei Absage des Kurses stellt Berlinliner einen Ersatztermin zur Verfügung.

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9. Theorie

Ort und Zeit des theoretischen Unterrichts werden vor Beginn des Kurses bekannt gegeben. Der Unterricht wird nach Möglichkeit mit dem praktischen Unterricht zeitlich verbunden. Auf die Folgen der Nichtteilnahme weist Berlinliner ausdrücklich hin. Praxisunterricht Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, den Skate-Sport auszuüben. Eine entsprechende Untersuchung wird empfohlen. Der Teilnehmer versichert weiter, frei von Höhenangst und Schwindelgefühlen zu sein. Berlinliner bestimmt das Schulungsgelände. Der Ort wird rechtzeitig vor Kursbeginn bekannt gegeben. Jede Art von praktischem Skate-Unterricht ist wetterabhängig. Unterrichtstage für die Praxis werden daher nur unverbindlich angegeben. Jeder Teilnehmer ist angehalten, jeweils am Abend vor dem geplanten Praxisunterricht bei Berlinliner nachzufragen, ob der Unterricht stattfinden kann. Findet der Unterricht aus Gründen höherer Gewalt, wie zum Beispiel unpassendes Wetter nicht statt, stehen dem Teilnehmer keine Ersatzansprüche zu. Der Anspruch auf Nachholen des Unterrichts bleibt bestehen. Die Anreise zum Praxisgelände ist ausschließlich Sache des Teilnehmers. Auf dem Praxisgelände ist dem Skatelehrer unbedingt und sofort Folge zu leisten. Die Teilnehmer handeln auf eigene Gefahr, soweit nicht unterrichtstypische Risiken betroffen sind. Jedem Teilnehmer ist bewusst, dass durch den praktischen Schulbetrieb erhöhte Gefahr für Leib und Eigentum bestehen kann. Wird den Anweisungen des Skatelehrers nicht Folge geleistet, kann der Teilnehmer sofort durch den Skatelehrer vom Unterricht ausgeschlossen werden. Mehrere schwere Verstöße rechtfertigen den dauernden Ausschluss vom Unterricht. Wird einer Anweisung nicht Folge geleistet und entsteht hieraus ein Schaden, haftet hierfür der Teilnehmer. Verursacht ein Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden am Equipment, ist er Berlinliner voll umfänglich haftbar. Die Teilnehmer sind verpflichtet wettergerechte, zweckentsprechende und sportliche Kleidung zu tragen. Die Teilnehmer sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den übrigen Teilnehmern und dem Skate-Lehrer. Ein schwerer Verstoß gegen die Verpflichtung kann durch den Ausschluss vom Kurs geahndet werden, ohne dass der Teilnehmer hieraus Erstattungsansprüche geltend machen kann, soweit nicht Berlinliner Aufwendungen erspart bleiben. 

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10. Schlussbestimmungen 

Berlinliner behält sich vor, Lehrverträge über Dritte (z.B. Agenturen) abzuschließen. Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist der jeweilige Standort (Berlin). Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so sind beide Seiten verpflichtet, eine Bestimmung zu verabreden, die der unwirksamen oder nichtigen nach deren Sinn möglichst nahe kommt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, jede weitere Änderung bedarf der Schriftform.

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